Verfassungswidrigkeit der Krankenhausreform-Finanzierung aus Beitragsmitteln
GKV und PKV lehnen die geplante Aufteilung der Kosten für den Transformationsfonds auf Versicherte und Bundesländer als verfassungswidrig ab
Die Bundesregierung plant, den Krankenhaus-Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro je zur Hälfte aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie aus Geldern der Bundesländer zu finanzieren. Doch Vertreter von GKV und PKV kritisieren, dass diese Finanzierung gegen das Grundgesetz verstoße. Laut GKV-Spitzenverband sei der Fonds in der derzeit geplanten Form verfassungswidrig und daher abzulehnen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betonte ebenfalls, dass eine Belastung der Versichertenbeiträge für die Krankenhausreform rechtswidrig und inakzeptabel sei. Beide Verbände fordern, die Finanzierung stattdessen ausschließlich über Steuermittel zu realisieren.