Sozial Freezing (Kryokonservierung (Einfrieren) von Eizellen) keine GKV-Leistung

Die Aufnahme des sogenannten Social Freezing in den Leistungskatalog der Gesetzlichen () ist nach Angaben der nicht vorgesehen. Es handele sich um eine rein vorsorgliche Kryokonservierung (Einfrieren) von Eizellen zum Zweck der Familienplanung, heißt es in der Antwort (19/20180) der Bundesregierung auf eine (19/18970) der -Fraktion. […]

Quelle: Bundestag (PDF, 250KB)

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