GKV-Spitzenverband klagt gegen Bund: 10 Milliarden Euro für Bürgergeld-Versorgung strittig
Krankenkassen fordern vollständige Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden
Der GKV-Spitzenverband hat beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die ersten Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist die unzureichende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehenden. Laut GKV beläuft sich der jährliche Finanzierungsrückstand auf rund 10 Milliarden Euro. Weitere Klagen sollen in den kommenden Tagen folgen.
GKV-Spitzenverband klagt gegen Unterfinanzierung durch den Bund
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, betont: „Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates – umgekehrt subventionieren die gesetzlichen Krankenkassen den Staat. Durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende werden die Kassen jährlich um rund 10 Milliarden Euro entlastet. Das ist unfair gegenüber den Versicherten und deren Arbeitgebern und führt zu steigenden Krankenkassenbeiträgen.“
Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, ergänzt: „Immer wieder haben wir auf die rechtswidrige Unterfinanzierung hingewiesen, doch die Politik hat bisher keine Lösung geliefert. Jetzt ist es genug. Wir kämpfen für das Recht unserer Versicherten und deren Arbeitgeber – und werden so lange klagen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung erfolgt.“
Hintergrund zur Klage
Erwerbsfähige Personen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, erhalten in Deutschland Bürgergeld nach dem SGB II. Der Bund hat die GKV damit beauftragt, diese Personen medizinisch zu versorgen. Die Finanzierung erfolgt jedoch nur zu etwa einem Drittel über staatliche Beitragszahlungen. Diese Unterfinanzierung stellt nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes einen Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger auf organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit (Art. 87 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) dar und verletzt die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Klagen richten sich konkret gegen die seit Mitte November 2025 vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verschickten Bescheide über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2026, die nach Ansicht der Krankenkassen deutlich zu niedrig ausfallen. Ziel ist eine gerichtliche Klärung, gegebenenfalls auch mit Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungswidrigkeit der systematischen Unterfinanzierung feststellen zu lassen.







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