Klassifikation für das Ausgleichsjahr 2021 (Morbi-RSA)

IKK zum Entwurf der Festlegung von Morbiditätsgruppen, Zuordnungsalgorithmus, Regressionsverfahren und Berechnungsverfahren für das Ausgleichsjahr 2021

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Versichertenklassifikationsmodells im Risikostrukturausgleich gemäß § 8 Abs. 4 Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) hat das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) am 19. Juni 2020 seine Vorschläge für die bis zum 30. September 2020 zu treffenden Anpassungen für das Ausgleichsjahr 2021 vorgelegt. Der Wissenschaftliche Beirat beim BAS hat in diesem Anpassungszyklus die Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Klassifikationsmodells insbesondere auf die Umsetzung der mit dem (-FKG) vom 22.03.2020 beschlossenen umfangreichen Reformmaßnahmen gesetzt. Dabei bildet die Aufhebung der Begrenzung der zu berücksichtigenden Krankheiten, also die Umsetzung eines Krankheitsvollmodells,die anteilig größte Herausforderung. Das BAS verfolgt dabei das Ziel, die neu hinzukommenden -Kodes „so in das bestehende Gefüge des Klassifikationsmodells einzufügen, dass die Konsistenz und Übersichtlichkeit des Modells“ erhalten bleibt. […]

Download: IKK e. V. (PDF, 641KB)

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