GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlungen steigen um 7,4 Milliarden Euro
Bundesgesundheitsministerium nennt Vergütungssteigerungen, Tarifrefinanzierung und wachsende Pflegepersonalkosten als Hauptursachen des Ausgabenanstiegs
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen sind im Zeitraum Januar bis September 2025 um 9,9 Prozent beziehungsweise 7,4 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Das geht aus aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Demnach bleiben die Kosten für stationäre Leistungen einer der maßgeblichen Treiber der Ausgabendynamik in der GKV und übertreffen prozentual sogar die Entwicklung im bisherigen Rekordjahr 2024.
Als Hauptursachen nennt das BMG „hohe Vergütungssteigerungen sowie die Refinanzierung bisher nicht abgebildeter Tarifkostensteigerungen aus dem Jahr 2024“. Deutlich zum Anstieg beigetragen haben zudem die stark wachsenden Aufwendungen in der Psychiatrie (plus 14,3 Prozent bzw. 1,08 Milliarden Euro) sowie die nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanzierten Pflegepersonalkosten (plus 13,3 Prozent bzw. 2,19 Milliarden Euro). Auch bei somatischen Behandlungen inklusive ambulanter Leistungen verzeichnete das Ministerium mit 8,2 Prozent (4,16 Milliarden Euro) eine weiterhin hohe Dynamik.
Langfristig zeige sich ebenfalls ein deutlicher Anstieg: Die GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind in den vergangenen zehn Jahren von 70,25 Milliarden Euro (2015) auf 102,21 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen – ein Plus von 45,5 Prozent. Dies geschieht vor dem Hintergrund sinkender struktureller Kennzahlen wie Behandlungsfälle, Bettenauslastung und Verweildauer.
Vor diesem Umfeld ist auch die politische Debatte um das sogenannte „kleine GKV-Sparpaket“ zu verorten, das an das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gekoppelt wurde. Durch den Vermittlungsausschuss wurde die Maßnahme zwar abgemildert, gleichwohl bleiben Kürzungen bei den Klinikvergütungen im Jahr 2026 bestehen, verbunden mit einem Ausgleichsmechanismus für 2027. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisierte den Kompromiss deutlich und sprach von einem „Kuhhandel“. Dieser sichere „kurzfristig Ruhe, verlagere die Belastungen aber in die Zukunft“. Angesichts eines erwarteten Ausgabenanstiegs im Krankenhausbereich „auf über 110 Milliarden Euro“ sei es „nicht vertretbar“, die Kliniken von Effizienzmaßnahmen auszunehmen.
Die im Vermittlungsausschuss vereinbarte zeitweise Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel soll Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro bewirken. Zugleich sollen die gedämpften Einnahmen der Krankenhäuser durch eine rechnerische Anhebung der Erlös- und Basisfallwerte im Jahr 2027 um 1,14 Prozent kompensiert werden.
Kritik äußerte Reimann auch am Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG). Durch zahlreiche Ausnahmen seien Maßnahmen zur Kostensenkung und Qualitätsverbesserung verwässert worden. Den Ländern würden „zahlreiche Hintertüren“ eröffnet. Stattdessen brauche es eine „fallzahlunabhängige und bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen“. Die Qualität der Versorgung dürfe nicht davon abhängen, „in welchem Bundesland ein Versicherter behandelt werde“. Positiv bewertet sie die neu eingefügte Verpflichtung der Länder, bei Zuweisungen von Leistungsgruppen ohne Erfüllung der Qualitätskriterien das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen herzustellen.






