Diagnosevergütung und Manipulationsresistenz des Morbi-RSA

Die im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz vorgesehenen Regelungen dürfen nicht aufgeweicht werden

Das GKV-FKG scheint zu einer unendlichen Geschichte zu werden. In einem ersten, sehr mutigen Aufschlag hat versucht den Kassenwettbewerb neu (und fairer) zu gestalten. Aktuell wird nur noch über eine deutlich abgespeckte Version des Gesetzes diskutiert. Das ist schade, schließlich war der Wettbewerb sogar Namensgeber für die Gesetzesinitiative – aber besser als nichts. Mehr als schade ist hingegen der Versuch, weitere wesentliche Teile des Gesetzesvorhabens aus dem Gesamtpaket herauszulösen. Es besteht damit die Gefahr, dass die beabsichtigten Regelungen zu bürokratischer Augenwischerei verkommen.

Nehmen wir einmal die Diskussion um das Verbot der Diagnosevergütung. Vereinbarungen, die bestimmte Diagnosen als Voraussetzungen für Vergütungen vorsehen, sollen unzulässig sein. Hintergrund: In der Vergangenheit waren diese Diagnosen von einzelnen immer wieder genutzt worden, um die Zuweisungen aus dem zu maximieren. Ganz nach dem Motto – wer den Arzt extra vergütet, bekommt die Diagnosen, die er für den Morbi-RSA braucht. Eine Kennziffer zeigt, wie groß das Manipulationspotenzial ist. Im FKG ist die Einführung einer Manipulationsbremse vorgesehen. Sie besagt: Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr. Bis zu 20 Milliarden Euro würden gemäß dieser Regelung neu zwischen den Kassen verteilt. […]

Quelle: Siemens-Betriebskrankenkasse

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