BSG stellt klar: Keine Finanzierung von Bundesbehörden aus Beitragsgeldern

„Heute hat das Bundessozialgericht die Rolle der sozialen eindrucksvoll gestärkt. Die Rechtsauffassung des -Spitzenverbandes wurde klar bestätigt: Die Beiträge zur gesetzlichen dürfen nicht per Gesetz zur pauschalen Ko-Finanzierung einer Bundesbehörde verwendet werden.“ […]

Quelle: GKV-Spitzenverband

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