Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Corona-Pandemie
Antwort der Bundesregierung auf die kleine anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23753
Die COVID-19-Pandemie stellt neben den medizinischen Herausforderungen auch eine besondere finanzielle Belastung für die Gesetzliche krankenversicherung (GKV) dar, die mit keiner Krise aus der jüngeren Vergangenheit vergleichbar ist. Ohne weitere gesetzliche Maßnahmen käme es im kommenden Jahr 2021 zu einer Verdoppelung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 2,2 Prozent. Dies entspricht beispielsweise einer Beitragsmehrbelastung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers mit einem Einkommen von monatlich 3.000 Euro in Höhe von rund 200 Euro jährlich. Um eine solche Verdoppelung des Zusatzbeitragssatzes zu vermeiden und die innerhalb der Koalition vereinbarte Sozialgarantie 2021 zu erfüllen, hat die Bundesregierung mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) ein ausgewogenes Maßnahmenpaket beschlossen. Hierfür werden die finanziellen Lasten auf verschiedene Beteiligte verteilt. Der Bund, die Krankenkassen sowie die Beitragszahler leisten einen jeweils angemessenen Beitrag zur Bewältigung der finanziellen Folgen der corona-Krise für die GKV. […]
Quelle: Bundestag (PDF, 246KB)