Baden-Württemberg: Krankenkassen und Sozialministerium beschließen Regelung für Fahrten in Impfzentren

Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum von der bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.

Sozialminister Manne Lucha begrüßt die Einigung: „Ich bin sehr froh, dass wir den Menschen mit eingeschränkter Mobilität nun eine unbürokratische Möglichkeit eröffnen, die Impfzentren im Land zu erreichen. Dies ist umso wichtiger, weil in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen soll und die Impfzentren im Land dann wesentlich stärker ausgelastet sein werden.“ […]

Quelle: AOK Baden-Würrtemberg

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