AOK: Vorwürfe falscher Abrechnungen gegen gesetzliche Krankenkassen und Ärzteschaft sind unbegründet
Die staatsanwaltschaft Hamburg hat anklage gegen den vorstand der AOK Rheinland/Hamburg erhoben. Das Hamburger landgericht muss nun prüfen, ob das Verfahren eröffnet wird. Grundlage ist ein bereits 2016 beigelegter Rechtsstreit zwischen der Krankenkasse und dem bundesversicherungsamt, dem heutigen Bundesamt für Soziale Sicherung. […]
Die aktuell in den Medien geäußerten Vorwürfe, es habe vorsätzliche Falschabrechnungen zulasten des Gesundheitsfonds gegeben, sind haltlos.
Die AOK Rheinland/Hamburg weist die Vorwürfe der Anklage entschieden zurück. Schon gar keine Rede kann davon sein, dass Patientinnen und Patienten kränker gemacht worden sind. Die Staatsanwaltschaft wirft der AOK Rheinland/Hamburg und den Ärztinnen und Ärzten in Hamburg dies in dem Verfahren auch nicht vor. Frank Plate, der präsident des Bundesamts für Soziale Sicherung, stellte bereits im Dezember 2017 klar: „Das Bundesversicherungsamt bestätigt, dass das dem Vergleich zugrundeliegende Verfahren der AOK Rheinland/Hamburg definitiv nichts mit dem Thema upcoding zu tun hatte.“
Quelle: AOK