AOK: Vorwürfe falscher Abrechnungen gegen gesetzliche Krankenkassen und Ärzteschaft sind unbegründet

Die Hamburg hat gegen den der AOK Rheinland/Hamburg erhoben. Das Hamburger muss nun prüfen, ob das Verfahren eröffnet wird. Grundlage ist ein bereits beigelegter Rechtsstreit zwischen der Krankenkasse und dem , dem heutigen Bundesamt für Soziale Sicherung. […]

Die aktuell in den Medien geäußerten Vorwürfe, es habe vorsätzliche Falschabrechnungen zulasten des Gesundheitsfonds gegeben, sind haltlos.

Die AOK Rheinland/Hamburg weist die Vorwürfe der Anklage entschieden zurück. Schon gar keine Rede kann davon sein, dass Patientinnen und Patienten kränker gemacht worden sind. Die Staatsanwaltschaft wirft der AOK Rheinland/Hamburg und den Ärztinnen und Ärzten in Hamburg dies in dem Verfahren auch nicht vor. Frank Plate, der des Bundesamts für Soziale Sicherung, stellte bereits im Dezember 2017 klar: „Das Bundesversicherungsamt bestätigt, dass das dem Vergleich zugrundeliegende Verfahren der AOK Rheinland/Hamburg definitiv nichts mit dem Thema zu tun hatte.“

Quelle: AOK

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