Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen verhindern

In der Praxis kommt es vor allem zu drei Ausprägungen des Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Pflege: Es werden tatsächlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet, in ihrem Umfang erhöht oder von nicht ausreichend qualifiziertem Personal durchgeführt.

Aktuell ermittelt die Staatanwaltschaft in München gegen mehrere Pflegedienste in Augsburg und München. Die Pflegedienste werden unter anderem verdächtigt, Pflegebedürftigen und bzw. deren Angehörigen Geld oder Sachleistungen gegeben zu haben, damit diese gegenüber dem Medizinischen Dienst einen höheren Pflegebedarf vortäuschen.

Zum Hintergrund: Pflegedienste rechnen die sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen direkt mit den Pflegeversicherungen beziehungsweise mit den Krankenkassen ab. Wurden abgerechnete Leistungen in Wahrheit gar nicht erbracht, fällt den Versicherungen dies in der Regel nur durch Stichproben auf. Meist sind es die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige, die Unregelmäßigkeiten bemerken – etwa, wenn sie die entsprechenden Leistungsbescheide des jeweiligen Pflegedienstes an die Versicherungen gegenzeichnen sollen.

„Nicht jede fehlerhafte Abrechnung muss einen kriminellen Hintergrund haben – es kann sich auch um ein Versehen handeln“, so Britta Bernhorst. […]

Pressemitteilung: Betriebskrankenkasse Mobil Oil