Krankenkassen und KGNW vereinbaren Regelungen zur Übergangspflege
Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann in nrw ab sofort die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die nordrheinwestfälischen krankenkassen mit der krankenhausgesellschaft nordrhein-westfalen (kgnw) getroffen.
„Es ist gut, dass diese Versorgungslücke geschlossen ist“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in NRW stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen in NRW. „Pflegebedürftige Patientinnen und patienten haben dadurch die Sicherheit, dass sie nach einer Krankenhausbehandlung nicht auf sich allein gestellt sind.“
„Mit der Vereinbarung auf Landesebene ermöglichen wir nun, dass die NRW-krankenhäuser für die Übergangspflege eine angemessene vergütung erhalten. Diese Lösung schafft für Patientinnen und Patienten sowie für die kliniken zusätzliche Sicherheit“, ergänzt Matthias Blum, Geschäftsführer der KGNW.