Krankenkassen und KGNW vereinbaren Regelungen zur Übergangspflege

Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann in ab sofort die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die nordrheinwestfälischen mit der () getroffen.

„Es ist gut, dass diese Versorgungslücke geschlossen ist“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in NRW stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen in NRW. „Pflegebedürftige Patientinnen und haben dadurch die Sicherheit, dass sie nach einer Krankenhausbehandlung nicht auf sich allein gestellt sind.“

„Mit der Vereinbarung auf Landesebene ermöglichen wir nun, dass die NRW- für die Übergangspflege eine angemessene erhalten. Diese Lösung schafft für Patientinnen und Patienten sowie für die zusätzliche Sicherheit“, ergänzt Matthias Blum, Geschäftsführer der KGNW.

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