Krankenhauszukunftsgesetz: Fördervolumen den ambitionierten Vorhaben anpassen

„Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Es wird aber nur dann seinem Namen gerecht, wenn es nicht bei einem einmaligen Sonderprogramm bleibt und die Fördermittel des Bundes von derzeit drei Milliarden auf fünf Milliarden Euro aufgestockt werden.“ Mit diesen Worten kommentierte - Dr. Klaus Reinhardt den Entwurf für ein . Neben dem Ausbau der Digitalisierung der sieht der Entwurf vor, dass Notfallkapazitäten räumlich ausgebaut und digital optimiert werden sollen. „Wir stehen voll hinter diesen Vorhaben. Umsetzen lassen sie sich aber nur, wenn das Fördervolumen der Vielzahl förderfähiger Vorhaben angepasst wird“, sagte Reinhardt.

Dies gelte umso mehr, da die Zahl der zur Verfügung stehenden Notfallmediziner wie auch insbesondere der -Experten für Kliniken begrenzt ist. Die geplante Erhöhung des Digitalisierungsgrades müsse diesen in ausreichendem Maße berücksichtigen, anderenfalls würde es wieder zu Quersubventionierungen innerhalb des Krankenhauses mit den bekannten Folgen für die kommen, so die Bundesärztekammer in ihrer schriftlichen zu dem Entwurf. […]

Pressemitteilung: Bundesärztekammer

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