Krankenhausstrukturfonds wird fortgeführt

Mit der Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) am 9. November 2018 hat der Gesetzgeber den Krankenhausstrukturfonds neu aufgelegt. Dieser gilt für den Zeitraum 2019 2022 und wird paritätisch pro Jahr mit jeweils 500 Mio. € aus Mitteln der Liquiditätsreserve des und den antragstellenden Bundesländern bzw. den förderfähigen Trägern (Ko-Finanzierung) finanziert, wobei das jeweilige Bundesland mindestens 50 % dieser Ko-Finanzierung aus eigenen Haushaltsmitteln zu tragen hat. Der Fonds wird, wie bisher, vom (BVA) verwaltet. […]

Quelle: Solidaris

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