Krankenhausreform: Bund lockert Vorgaben, Krankenkassen warnen vor Qualitätsverlust

Warken kündigt Milliardenhilfe, längere Übergangsfristen und mehr Ausnahmen an – Reform soll „wirken, aber alltagstauglich“ werden

Die Bundesregierung kommt den Bundesländern bei der Umsetzung der Krankenhausreform deutlich entgegen. Nach dem Bund-Länder-Treffen zur Reform am Donnerstag kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Reihe von Änderungen an, um die Umsetzung zu erleichtern. Ziel sei es, die Reform „gemeinsam ins Ziel zu bringen“, so Warken.

Im Zentrum der Neuregelungen stehen:

  • 4 Milliarden Euro Soforthilfen aus dem Bundes-Infrastrukturfonds für Transformationskosten der Kliniken.
  • Übernahme des GKV-Anteils am Transformationsfonds durch den Bund, um die gesetzlich Versicherten zu entlasten.
  • Mehr Zeit für die Umsetzung, insbesondere bei der Zuweisung von Leistungsgruppen.
  • Ausnahmeregeln für ländliche Regionen, um drohende Versorgungslücken zu vermeiden.

Warken betonte, dass die Grundprinzipien der Reform erhalten bleiben: Spezialisierung, Qualitätsvorgaben und eine teilweise Abkehr von der reinen Fallpauschalenfinanzierung (DRG).

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