Krankenhausplanung NRW: Land behauptet Erfolg vor Gericht

Die pauschale Aussage, NRW setze sich in der Krankenhausplanung vor Gericht „weitgehend“ durch, greift zu kurz – Experten sehen erheblichen Korrekturbedarf

Krankenhausreform NRW: Land setzt sich überwiegend vor Gericht durch

Nordrhein-Westfalen lässt verlauten, dass es sich in Verfahren zur Krankenhausplanung vor Gericht weitgehend durchsetzen würde. Eine genauere Analyse zeigt jedoch, dass diese Darstellung die Komplexität und den laufenden Status der Verfahren nicht abbildet. Die überwiegende Zahl der Verfahren ist noch offen; endgültige Entscheidungen in Hauptsacheverfahren gibt es derzeit kaum, informiert PPP Rechtsanwälte in einem aktuellen Beitrag.

In Eilverfahren, zu denen das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) bereits Stellung genommen hat oder die sich anderweitig erledigt haben, werden Zahlen wie „72 anhängige Verfahren, davon 17 von Krankenhäusern gewonnen“ diskutiert. Ob diese Zahl tatsächlich alle gerichtlichen Entscheidungen korrekt widerspiegelt, ist unsicher. Zudem können viele Verfahren zugunsten der Krankenhäuser „erlöschen“, wenn das Land NRW den Sofortvollzug aussetzt – diese Fälle werden statistisch oft nicht als „gewonnene Verfahren“ gezählt, obwohl die Krankenhäuser faktisch ihre Leistungen weiter erbringen können.

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