Krankenkassen kritisieren stagnierende Krankenhausinvestitionen in Rheinland-Pfalz
AOK und Kassenverbände fordern höhere Landesmittel und konsequente Umsetzung der Krankenhausreform
Die Investitionsförderung für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz stagniert auch im Jahr 2026 auf dem Niveau des Vorjahres. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Landesverbände bewerten den bekannt gewordenen Stillstand der Landesmittel weiterhin als problematisch. Nach Einschätzung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhausinvestitionen trotz zusätzlicher Mittel aus dem Transformationsfonds bislang nicht erreicht.
Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung verschärft die stagnierende Investitionsförderung die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage an mehreren Krankenhausstandorten im Land. Bleiben die Landesmittel hinter dem tatsächlichen Investitionsbedarf zurück, seien Kliniken weiterhin gezwungen, Investitionen über Mittel der Betriebskostenfinanzierung querzufinanzieren. Dies berge Risiken für Behandlungsqualität und Patientensicherheit, da notwendige Investitionen in Gebäude, Medizintechnik und Digitalisierung nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt werden könnten.
Die Krankenkassen verweisen darauf, dass sich die Krankenhauslandschaft infolge der 2024 verabschiedeten Krankenhausreform in einem tiefgreifenden Umbruch befindet. Gerade angesichts noch offener Fragen zur konkreten Umsetzung der Reform komme der Investitionsverantwortung des Landes eine zentrale Bedeutung zu. Eine unzureichende Investitionsfinanzierung könne die intendierten Strukturveränderungen erheblich behindern.
Gleichzeitig sehen die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in der Krankenhausreform eine Chance für eine zukunfts- und qualitätsorientierte Neuausrichtung der Versorgung in Rheinland-Pfalz. Bestätigt werde dies durch ein 2024 vorgelegtes Gutachten der Institute for Health Care Business GmbH (hcb) im Auftrag der GKV für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Das Gutachten identifiziert Potenziale für Spezialisierung und Zentralisierung der Versorgung zur Steigerung von Effizienz und Qualität. Voraussetzung sei jedoch eine konsequente und flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Besondere Bedeutung messen die Krankenkassen der künftigen Krankenhausplanung zu. Mit der Einführung von Leistungsgruppen durch die Krankenhausreform werde diese auf eine neue Grundlage gestellt. Erforderlich sei ein klares Zielbild für die Versorgungsstruktur der kommenden Jahre, das die bedarfsnotwendige ambulante, sektorenübergreifende und stationäre Versorgung definiert. Auch die für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Mittel aus dem Transformationsfonds in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro über zehn Jahre müssten gezielt in innovative Versorgungsstrukturen investiert werden.
Nach Auffassung der Krankenkassen ist hierfür ein enger Schulterschluss zwischen Land, Krankenhausträgern, Ärzteschaft und gesetzlicher Krankenversicherung notwendig. Der gesundheitspolitische Kurs der Landesregierung nach der Landtagswahl im März 2026 werde maßgeblich darüber entscheiden, ob die Krankenhausreform im Land erfolgreich umgesetzt werden könne.






