Krankenhausförderung in Bayern

Im Haushaltsjahr 2021 werden die Mittel für die Krankenhausförderung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags auf dem hohen Niveau von rund 643 Millionen Euro fortgeführt.

Der Freistaat Bayern kann außerdem aus dem vom Bund aus Mitteln der Liquiditätsreserve des ausgestatteten Krankenhaus- nach § 12a KHG in den Jahren bis 2024 insgesamt rund 295 Millionen Euro zur bestimmter strukturverbessernder Vorhaben in der abrufen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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