Krankenhausförderung in Bayern

Im Haushaltsjahr 2021 werden die Mittel für die vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags auf dem hohen Niveau von rund 643 Millionen Euro fortgeführt.

Der Freistaat kann außerdem aus dem vom Bund aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestatteten Krankenhaus- nach § 12a KHG in den Jahren 2019 bis insgesamt rund 295 Millionen Euro zur bestimmter strukturverbessernder Vorhaben in der Krankenhausversorgung abrufen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Das könnte Dich auch interessieren …