Krankenhausbehandlungen sollen nach dem Willen des BMG in bestimmten Fällen künftig auch ohne Klinikübernachtung möglich sein
Es gebe in Deutschland zu viele Fälle stationärer Behandlungen, die gar nicht stationär gemacht werden müssten, sagte Lauterbach in Berlin. Würde das geändert, wären auch nicht mehr so viele betten nötig – und es könnte pflegepersonal in der Nacht eingespart werden. […] Eine tagesbehandlung soll demnach über einen oder mehrere Tage erfolgen können. Eine zwischenzeitliche Unterbrechung für maximal zwei Tage am Stück zum Beispiel am Wochenende solle auch mehrfach möglich sein. Die krankenhäuser sollten gemeinsam mit den patienten nach medizinischen und pflegerischen Kriterien in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Tagesbehandlung in Betracht kommt.
Die Kommission empfiehlt, es den Krankenhäusern spätestens zum 1. Januar 2023 zu ermöglichen, „sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist“.