Krankenhausbehandlungen sollen nach dem Willen des BMG in bestimmten Fällen künftig auch ohne Klinikübernachtung möglich sein

Es gebe in Deutschland zu viele Fälle ärer Behandlungen, die gar nicht stationär gemacht werden müssten, sagte Lauterbach in Berlin. Würde das geändert, wären auch nicht mehr so viele nötig – und es könnte in der Nacht eingespart werden. […] Eine soll demnach über einen oder mehrere Tage erfolgen können. Eine zwischenzeitliche Unterbrechung für maximal zwei Tage am Stück zum Beispiel am Wochenende solle auch mehrfach möglich sein. Die sollten gemeinsam mit den nach medizinischen und pflegerischen Kriterien in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Tagesbehandlung in Betracht kommt.

Die Kommission empfiehlt, es den Krankenhäusern spätestens zum 1. Januar 2023 zu ermöglichen, „sämtliche bislang erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist“.

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