Krankenhausabrechnungsprüfung: Reform droht zur Farce zu werden
Der AOK-Bundesverband hält die Reformvorschläge zur Krankenhausabrechnung weiterhin für nicht sachgerecht. vorstandsvorsitzender Martin Litsch erklärt: „Die Krankenhausabrechnungsprüfung effizienter zu gestalten, kann nicht bedeuten, dass fehlerhafte Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung kommen. Das hieße letzten Endes krankenhäuser aufzufordern, ein strategisches Abrechnungsmanagement zu entwickeln. Die Konsequenz wäre, den Beitragszahlern zusätzliche Belastungen von schätzungsweise mehr als einer Milliarde Euro aufzubürden, ohne dass sich die Versorgung auch nur ansatzweise verbessert.“
Zukünftig sollen Abrechnungsfälle nur eingeschränkt prüfbar sein, maximal dürfen nur noch 15 Prozent der Rechnungen beanstandet werden. Das hieße, dass auf dem Milliardenmarkt „Krankenhaus“ (die gkv zahlte 2018 rund 77 Milliarden Euro für die Leistungen der Krankenhäuser) massenhaft fehlerhafte Abrechnungen auf Kosten der Beitragszahler unbeanstandet blieben. Litsch bemängelt außerdem weitere Verschlechterungen gegenüber dem referentenentwurf: „Nun sollen auch noch die Strafabschläge für nachgewiesenes Falschabrechnen auf maximal 1.500 Euro gedeckelt werden. Zuvor waren noch 25 bis 50 Prozent auf die tatsächliche Differenzsumme vorgesehen. So werden Prüfungen vollends zur Farce, die Krankenhauslobby lacht sich ins Fäustchen.“
Dramatisch sei, dass damit ein Anreiz für upcoding gerade bei schweren Fällen als erfolgsversprechende Gewinnmaximierungsstrategie gesetzt werde. „Denn die Sanktionen sind ja der Höhe nach gedeckelt, unabhängig von der finanziellen Bewertung des Falles. Damit stehen Sanktion und Ertrag einer Upcodingstrategie in keinem Verhältnis mehr. Es ist mit massiven Verwerfungen in der Abrechnung zu rechnen“, so Litsch.