Krankenhausabrechnungen – 1,2 Mrd. Euro durch geplantes MDK-Reformgesetz verloren

Die prüfen im Schnitt 17 Prozent aller Krankenhausrechnungen und filtern fehlerhafte heraus. Mit dem will der Gesetzgeber die Prüfquote der Krankenkassen ab auf maximal zehn Prozent pro Krankenhaus und je Krankenkasse begrenzen. Dadurch gehen der Solidargemeinschaft mindestens 1,2 Mrd. Euro verloren.

Bisher gelingt es Krankenkassen durch die Prüfungen von Abrechnungen der falsche Rechnungen herauszufiltern und jährlich rd. 2,8 Mrd. Euro ins System zurückzuholen. Werden jedoch die Pläne des Gesetzgebers im MDK-Reformgesetz umgesetzt, wird das nicht mehr möglich sein. Durch eine vorgegebene Prüfquote dürfen Krankenkassen nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher Rechnungen prüfen; an dieser Stelle droht ein hoher Verlust für die Solidargemeinschaft von mindestens 1,2 Mrd. Euro für 2020. Andere Vorschläge aus dem MDK-Reformgesetz bei den Krankenhausabrechnungen unterstützt der -Spitzenverband hingegen klar und deutlich. […]

Pressemitteilung: GKV-Spitzenverband

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