Krankenhausabrechnungen – 1,2 Mrd. Euro durch geplantes MDK-Reformgesetz verloren
Die krankenkassen prüfen im Schnitt 17 Prozent aller Krankenhausrechnungen und filtern fehlerhafte heraus. Mit dem mdk-Reformgesetz will der Gesetzgeber die prüfquote der Krankenkassen ab 2020 auf maximal zehn Prozent pro Krankenhaus und je krankenkasse begrenzen. Dadurch gehen der Solidargemeinschaft mindestens 1,2 Mrd. Euro verloren.
Bisher gelingt es Krankenkassen durch die Prüfungen von Abrechnungen der Krankenhäuser falsche Rechnungen herauszufiltern und jährlich rd. 2,8 Mrd. Euro ins System zurückzuholen. Werden jedoch die Pläne des Gesetzgebers im MDK-Reformgesetz umgesetzt, wird das nicht mehr möglich sein. Durch eine vorgegebene Prüfquote dürfen Krankenkassen nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher Rechnungen prüfen; an dieser Stelle droht ein hoher Verlust für die Solidargemeinschaft von mindestens 1,2 Mrd. Euro für 2020. Andere Vorschläge aus dem MDK-Reformgesetz bei den Krankenhausabrechnungen unterstützt der GKV-Spitzenverband hingegen klar und deutlich. […]
pressemitteilung: GKV-Spitzenverband