Krankenhaus-Vorhaltekosten: AOK legt Reformvorschläge vor

Reform von Krankenhausplanung und Vorhaltefinanzierung müssen Hand in Hand gehen

Die -Gemeinschaft hat ein zur künftigen Gestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser vorgelegt. Es enthält Vorschläge, wie die im vorgesehene Reform der Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Reform der Krankenhausplanung umgesetzt werden kann.

Ausgangspunkt einer künftigen Vorhaltefinanzierung soll nach dem AOK-Modell eine Reform der Krankenhausplanung sein, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere für die Beschäftigten sichert. „Die Reform der Krankenhausplanung und die Neujustierung der Vorhaltefinanzierung müssen Hand in Hand gehen“, fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Um das zu erreichen, schlägt die AOK-Gemeinschaft zunächst eine Reihe von Festlegungen durch die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss () vor: Der G-BA soll eine bundeseinheitliche Planungssystematik auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen sowie einen Populationsbezug und im Sinne von Mindestkriterien für die Krankenhäuser definieren. […]

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