Krankenhaus-Budgetverhandlungen mit Booster?

Vorgaben sollen Verhandlungsstau auflösen

Der Gesetzgeber möchte den bereits seit Jahrzehnten geltenden – jedoch vielfach ignorierten – Grundsatz, dass zukunftsgerichtet sein sollen, rigoros durchsetzen.

Laut des müssen alle deutschen , egal ob somatisch oder psychiatrisch-psychosomatisch, ihre Forderungsunterlagen für das kommende Budgetjahr 2023 zum 30. November 2022 den vorlegen. Sollte es nicht gelingen, die Budgetverhandlungen zeitnah mit einer abzuschließen (spätestens bis 30 April 2023), müsste automatisch die nach § 18a Abs. 1 KHG ohne Antrag einer Vertragspartei die Budgets 2023 festsetzen.  […]

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