Krankenhaus-Budgetverhandlungen mit Booster?
Vorgaben sollen Verhandlungsstau auflösen
Der Gesetzgeber möchte den bereits seit Jahrzehnten geltenden – jedoch vielfach ignorierten – Grundsatz, dass budgetverhandlungen zukunftsgerichtet sein sollen, rigoros durchsetzen.
Laut referentenentwurf des khpfleg müssen alle deutschen krankenhäuser, egal ob somatisch oder psychiatrisch-psychosomatisch, ihre Forderungsunterlagen für das kommende Budgetjahr 2023 bis zum 30. November 2022 den krankenkassen vorlegen. Sollte es nicht gelingen, die Budgetverhandlungen zeitnah mit einer vereinbarung abzuschließen (spätestens bis 30 April 2023), müsste automatisch die schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 KHG ohne Antrag einer Vertragspartei die Budgets 2023 festsetzen. […]