Krankenhäuser benötigen auch im zweiten Jahr der Pandemie finanzielle Sicherheit

2021 wird erneut Ausnahmejahr für die Kliniken – Kurzfristige Liquiditätshilfen und Budgetabsicherung durch Ganzjahresausgleich für flächendeckende Versorgung erforderlich

Die Niedersächsische () schlägt Alarm: Derzeit erhält nur noch ein begrenzter Kreis der niedersächsischen Kliniken Ausgleichszahlungen aus dem aktuellen Rettungsschirm des Bundes. Zahlreiche Krankenhäuser haben nach den gegenwärtigen, äußerst kleinteiligen Regeln selbst dann keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie COVID-19- versorgen, bemängelt die NKG. Zudem laufe die bereits stark eingeschränkte Form der Unterstützung für die Krankenhäuser Ende Februar gänzlich aus.

Anders als in der ersten Welle der ist die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser für das Jahr 2021 lückenhaft und unzureichend. Die bisherige Kopplung finanzieller Hilfen an feste Inzidenzwerte erweist sich nach Auffassung der NKG als zunehmend problematisch: Bei Unterschreiten einer vorgegebenen Inzidenz entfalle automatisch jeglicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen – auch unabhängig davon, wie viele COVID-19-Patienten in einer Klinik tatsächlich versorgt werden. In diesem Zusammenhang erinnert die NKG an das Versprechen der Bundesregierung aus dem März 2020, wonach die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Krankenhäuser in jedem Fall ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommen solle.

Die NKG schließt sich daher mit Nachdruck der Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft () an, dass eine wirtschaftliche Absicherung aller Krankenhäuser für das gesamte zweite Jahr der Pandemie dringend erforderlich ist. […]

Pressemitteilung: Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e.V.

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