Kosten für Begleitung im Krankenhaus werden ab 1. November erstattet

Wichtige Unterstützung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher ist endlich finanziell gesichert.

Für Patientinnen und mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die werden erstattet. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere . […]

Das könnte Dich auch interessieren …