Kliniken in der Krise: Eigenverwaltung als Sanierungsweg
Restrukturierung, Fusionen und Insolvenzverfahren gewinnen angesichts wachsender Defizite an Bedeutung
Die wirtschaftliche Krise vieler Krankenhäuser erhöht den Druck auf Klinikträger, ihre Strukturen grundlegend neu auszurichten. In der Rubrik „Thema des Monats“ der Zeitschrift das Krankenhaus analysiert Rechtsanwalt Robert Buchalik, welche Rolle Restrukturierungen, Kooperationen und insbesondere Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der Sanierung von Krankenhäusern spielen können.
Die Ausgangslage ist angespannt: Nach den im Fachbeitrag genannten Zahlen schlossen 2024 rund 75 Prozent der deutschen Krankenhäuser mit einem Defizit ab, bei öffentlichen Häusern waren es sogar 89 Prozent. Steigende Personal-, Energie- und Materialkosten treffen auf Fachkräftemangel, Investitionsstau und strukturelle Überkapazitäten. Gleichzeitig können die Mittel des Krankenhaustransformationsfonds zwar Strukturveränderungen fördern, dienen aber nicht der laufenden Finanzierung defizitärer Kliniken.
Buchalik warnt deshalb davor, Sanierung lediglich als kurzfristige Liquiditätssicherung oder Kostensenkung zu verstehen. Entscheidend sei vielmehr, Krankenhäuser langfristig medizinisch, wirtschaftlich und organisatorisch tragfähig aufzustellen. Kooperationen und Fusionen könnten dabei eine zentrale Rolle spielen. Durch die Bündelung von Verwaltung, Einkauf und IT, die Abstimmung medizinischer Leistungen und den Abbau von Doppelvorhaltungen könnten Ressourcen effizienter eingesetzt und Spezialisierungen gestärkt werden. Entscheidend sei jedoch eine gemeinsame medizinische und wirtschaftliche Strategie.
Gerät ein Krankenhaus bereits in eine schwere wirtschaftliche Krise, sieht Buchalik insbesondere die vorläufige Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren als mögliche Instrumente einer Restrukturierung. Anders als bei der Regelinsolvenz bleibt die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich beim bisherigen Management; ein Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion.




