Klagen gegen gemeinnützige Krankenhäuser

der Mehrwertsteuer auf Fertigarzneimittel

Gerade schien der Großteil an Streitigkeit zwischen Krankenhäusern und über die Erstattung von gezahlter Mehrwertsteuer auf Zytostatikazubereitungen weitestgehend geklärt, machten diverse Krankenkassen weitere Rückzahlungen geltend. Die Krankenkassen nehmen die gemeinnützigen Häuser auf Erstattung der für die von Patienten mit Arzneimitteln im Zweckbetrieb des Krankenhauses in Rechnung gestellten Umsatzsteuer von 19 % in Anspruch. […]

Quelle: Curacon

 

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