KHGG NRW: Geplante Reform verschärft Sicherstellung, Kooperation und Planungsvorgaben
Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen vor weiterer Anpassung – neue Anforderungen an regionale Versorgungsstrukturen
Der aktuelle Gesetzentwurf zum KHGG NRW verschärft die Anforderungen für Krankenhausträger spürbar: neue Kooperationspflichten in der Weiterbildung, höhere Hürden für regionale Planungsverfahren und zusätzliche Anforderungen an die Sicherstellung der Versorgung. Ein aktueller Beitrag von PPP Rechtsanwälte beleuchtet, was das in der Praxis bedeutet – und wo rechtlich wie strategisch besonderer Handlungsbedarf besteht.
Besonders im Fokus stehen neue Sicherstellungsstrukturen, erweiterte Kooperationspflichten zwischen Krankenhäusern sowie zusätzliche Anforderungen an regionale Planungsverfahren. Diese sollen die Versorgungssteuerung im Land weiter zentralisieren und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern verbindlicher gestalten.




