AOK fordert nach KHAG weitere Reformschritte bei Krankenhausfinanzierung

Krankenkassen sehen Kompromiss bei Anpassungsgesetz, drängen aber auf Vorhaltefinanzierung und Reform des Pflegebudgets

Nach dem Beschluss des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) im Deutschen Bundestag fordert die gesetzliche Krankenversicherung weitere strukturelle Reformen bei der Finanzierung der Kliniken. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverband, Carola Reimann, bezeichnete die beschlossenen Anpassungen zwar als akzeptablen Kompromiss, verwies jedoch zugleich auf weiteren Reformbedarf insbesondere bei der Vorhaltefinanzierung und den Pflegebudgets. Die Erklärung veröffentlichte der AOK-Bundesverband am 6. März 2026.

Mit dem Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetz hat der Bundestag zentrale Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen, nachdem sich Bund und Länder zuvor auf Anpassungen verständigt hatten. Das Gesetz soll nun noch den Bundesrat passieren. Aus Sicht der Krankenkassen ist dieser Schritt wichtig, um für Krankenhäuser und Länder Planungssicherheit bei der Umsetzung der Reform zu schaffen.

Reimann betonte, dass die Einigung zwischen Bund und Ländern grundsätzlich ein positives Signal für die Handlungsfähigkeit der Gesundheitspolitik darstelle. Gleichzeitig könnten die im Gesetz vorgesehenen längeren Umsetzungsfristen sowie Ausnahmen bei Qualitätsvorgaben für Kliniken dazu führen, dass sich der Reformprozess verlangsamt. Für die Krankenhäuser bedeutet dies nach Einschätzung der AOK einerseits zusätzliche Zeit für organisatorische Anpassungen, andererseits aber auch eine verzögerte Umsetzung der strukturellen Ziele der Reform.

Die AOK kündigte an, sich an der Umsetzung der Reform in den Ländern konstruktiv beteiligen zu wollen. Ziel sei eine stärker bedarfsorientierte und qualitativ gesicherte stationäre Versorgung. Dabei dürften Qualitätsstandards und Patientensicherheit nicht von regionalen Unterschieden in der Krankenhausplanung abhängig sein.

Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist das KHAG jedoch nur ein Zwischenschritt in einem umfassenderen Reformprozess. Besonders die Einführung einer fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung bleibt aus Sicht der AOK ein zentrales Element der Krankenhausreform. Diese soll künftig einen Teil der Klinikfinanzierung unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle sichern und damit stärker auf die Vorhaltung medizinischer Leistungen ausgerichtet sein.

Darüber hinaus sieht der AOK-Bundesverband weiterhin Handlungsbedarf beim Pflegebudget. Die Begrenzung und strukturelle Weiterentwicklung dieses Finanzierungsinstruments stehe weiterhin auf der gesundheitspolitischen Agenda. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung, die zuletzt auch durch steigende Ausgaben im Krankenhausbereich geprägt gewesen sei.

Nach Einschätzung der AOK sollte daher auch die geplante Finanzkommission Gesundheit die Planung und Finanzierung der Krankenhausstrukturen stärker in den Blick nehmen. Krankenhäuser hätten in den vergangenen Jahren zu den wesentlichen Treibern der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.

Für Klinikträger und Krankenhausmanagement bedeutet die aktuelle Diskussion, dass die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen der stationären Versorgung weiterhin im Wandel bleiben. Neben der organisatorischen Umsetzung der Krankenhausreform müssen sich viele Einrichtungen auch auf mögliche weitere Anpassungen bei Finanzierungsmechanismen und Budgetregelungen einstellen.

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