KGRP: Leistungsgruppen sichern Akutversorgung weitgehend

Rheinland-Pfalz plant stärkere Konzentration bei planbaren Leistungen – Krankenhäuser können Zuweisungen noch anfechten

Die geplante Zuweisung der Leistungsgruppen in Rheinland-Pfalz soll bestehende Versorgungsstrukturen weitgehend erhalten. Nach einer ersten Bewertung der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) bleiben insbesondere Geburtshilfe, Schlaganfall- und Herzinfarktversorgung flächendeckend im Blick. Veränderungen zeichnen sich dagegen bei planbaren Leistungen ab.

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat am 1. September die beabsichtigten Leistungsgruppenzuweisungen an die Krankenhäuser bekannt gegeben. Die neuen Versorgungsaufträge sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten und das zulässige Leistungsspektrum der einzelnen Krankenhausstandorte deutlich konkreter als bisher festlegen.

Nach erster Einschätzung der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) hat das Land bestehende Strukturen bei versorgungsrelevanten Akutleistungen weitgehend berücksichtigt. Bei planbaren Behandlungen soll es dagegen teilweise zu Veränderungen und einer stärkeren Konzentration von Leistungen kommen.

Welche Folgen die Zuweisungen für die regionale Versorgung, die ärztliche Weiterbildung und die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser haben, will die KGRP nun genauer analysieren. Dabei sollen auch die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes berücksichtigt werden.

Zuweisungen sind noch nicht endgültig

Die veröffentlichten Leistungsgruppen stellen noch keine endgültige Krankenhausplanung dar. Die Krankenhäuser können im nun beginnenden förmlichen Anhörungsverfahren gegenüber dem Ministerium Stellung nehmen.

Erst anschließend erlässt das Land rechtsmittelfähige Feststellungsbescheide. Diese sollen verbindlich festlegen, welche Leistungen die einzelnen Krankenhausstandorte ab dem 1. Januar 2027 erbringen dürfen.

Die Leistungsgruppen bestimmen künftig zugleich, für welche Leistungen ein Krankenhaus die gesetzlichen Qualitätsanforderungen nachweisen muss und wohin die vorgesehene Vorhaltevergütung fließt.