Kein Kurzarbeitergeld für Krankenhäuser, Keine Ausgleichszahlungen nach COVID-19-KHEntgG

75095/7505 | , Weisung vom 15.04.

, die Ausgleichszahlungen nach dem Krankenhausentlastungsgesetz in Anspruch nehmen, haben nach einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. […]

Quelle: Curacon

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