Kabinettsentwurf zur Reform des Medizinischen Dienstes nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen e. V. nicht konsequent genug

Während für immer mehr Qualitätsstandards beschlossen würden, sei bei diesem Gesetzentwurf bisher die Chance verpasst worden, verbindliche Vorgaben für die Qualität von Gutachten des Medinischen Dienstes zu machen

„Den Kliniken liegen Gutachten des Medizinischen Dienstes vor, in denen ohne jede inhaltliche Begründung und ohne auf die vorgelegte Dokumentation im Einzelnen einzugehen, die äre oder tatsächliche erbrachte Leistungen gestrichen werden, oft von Ärzten, die nicht einmal Fachärzte der behandelnden Fachrichtung sind“, weiß Reinhard Schaffert, des Klinikverbundes. […]

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