IVKK: COVID-19 – Krankenhausentlastungsgesetz angenommen

Der Sturm der Entrüstung nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs führte zu einer Reihe von Änderungen. Das Gesetz wurde am 25. März vom beschlossen. Ziel des „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ soll es sein, die wirtschaftlichen Folgen für und Vertragsärzte aufgefangen. Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessern.

Bei den Regelungen des Gesetzes für die Krankenhäuser gehe es insbesondere darum, den Krankenhäusern Erlösausfälle zu refinanzieren, die Liquidität der Krankenhäuser zu erhalten sowie Dokumentationspflichten zu reduzieren, so das Bundesministerium.

Nach der erheblichen Kritik am aus dem Krankenhausbereich waren zahlreiche Änderungen daran vorgenommen worden. […]

Quelle: Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.

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