Investitionen unionsfremder Erwerber in Unternehmen des deutschen Gesundheitssektors sollen weiter erschwert werden

Das Bundeswirtschaftsministerium brachte dazu entsprechende Regelungen in das Gesetzgebungsverfahren ein

Bereits vor der -Pan­de­mie war im Außen­wirt­schafts­ge­setz (AWG) vor­ge­se­hen, dass der Erwerb eines deut­schen Unter­neh­mens im Gesund­heits­sek­tor durch einen uni­ons­f­rem­den Erwer­ber gegen­über dem Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie () mel­depf­lich­tig war, wenn die Trans­ak­tion eine bestimmte Grö­ß­en­ord­nung über­sch­rei­ten würde und „von hoher Bedeu­tung für das Funk­tio­nie­ren des Gemein­we­sens“ wäre. Nun­mehr hat das BMWi die Hür­den für uni­ons­f­remde Inves­ti­tio­nen im Health Care Bereich wei­ter ver­schärft. […]

Quelle: Ebner Stolz

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