Informationen zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Dr. med. Rolf Bartkowski gibt eine Zusammenfassung über die Neuregelungen des für die Kliniken.

Um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die - auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wurde am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom beschlossen. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des -Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht […]

Quelle: Med-I-Class

Das könnte Dich auch interessieren …