Information zur Vergütung von Infrastrukturkosten der telemedizinischen Funktionsanalyse von implantierbaren Defibrillatoren (ICD) und Implantaten zur Resynchronisationstherapie (CRT)

BVmed zur Abrechnung Telekardiologie

Seit dem 1. April ist die telemedizinische Funktionsanalyse bei implantierbaren Kardioverter Defibrillatoren () und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) Leistung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).  […]

Es existiert keine Fallpauschale im ären Sektor, die eine Servicebereitstellung der telemedizinischen Infrastruktur beinhaltet. Zwar kann der Prozedurenzusatzcode 5-377.d „Implantation eines Herz-schrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Verwendung von Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder Ereignis-Rekordern mit automatischem Fernüberwachungssystem“ bei telemedizinfähigen Aggregaten angegeben werden. Jedoch bewirkt die Wahl des -Codes keine Änderung des DRG-Entgeltes und beinhaltet somit keinen Sachkostenanteil für die telemedizinische Infrastruktur.  […]

Quelle: BVmed

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