Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) korrekt abrechnen

Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung und somit ist sie geltendes . IGeL einfach und ohne Faktor als Pauschalen abzurechnen, stellt ebenso einen Rechtsbruch dar wie die begründungslose Steigerung über den 2,3-fachen Satz. Im Rahmen der Rechnungsstellung muss die GOÄ immer akribisch korrekt eingehalten werden. […]

Quelle: Springer Medizin

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