Im DKG-NT Band I werden die Gebühren des Teil B VII (Todesfeststellung) zum 01. Januar 2020 aktualisiert

Anpassungen sind insbesondere im Teil VII. () vorgenommen worden. Hierbei handelt es sich um eine Differenzierung der Untersuchung eines Toten. Diese Leistung ist in der GOÄ und im Band I bislang in der Gebührenziffer 100 abgebildet und wird in der GOÄ ab dem 01. Januar differenziert in die Ziffern 100 sowie 101, die sich hinsichtlich der Dauer unterscheiden. […]

Quelle: DKG (PDF, 317KB)

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