Hybrid-DRG-Regelungen: Ambulantisierung droht zu scheitern – Kindergesundheit gefährdet

SpiFa, BVKJ und BNKD fordern gesetzliche Nachbesserungen für eine faire und kindgerechte ambulante Versorgung

Die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG sollte in Deutschland einen zentralen Schritt in Richtung Ambulantisierung markieren – also die Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Sektor. Was als Chance begann, sorgt inzwischen für wachsende Kritik aus der Fachwelt. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen (BNKD) sehen in der aktuellen Ausgestaltung des Systems erhebliche Mängel – insbesondere für die Versorgung chronisch kranker und behinderter Kinder.

Die Verbände kritisieren, dass viele Leistungen wirtschaftlich nicht tragfähig seien, da etwa Sachkosten wie teure Implantate nicht ausreichend erstattet werden. Zudem behinderten umfangreiche bürokratische Regelungen den Praxisalltag und digitale Abrechnungsprozesse. Besonders schwer wiegt aus Sicht der Verbände der gesetzliche Ausschluss bestimmter Patientengruppen – darunter Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung – von bestimmten ambulant erbringbaren Leistungen.

Dr. Dirk Heinrich vom SpiFa spricht von einem „Rückschritt statt Fortschritt“. Die Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungserbringung, ein zentrales Ziel der Hybrid-DRG, sei bislang verfehlt worden. Auch Dr. Michael Hubmann vom BVKJ sieht in der Ambulantisierung große Chancen – besonders für Schwerpunktpraxen, die komplexe Leistungen ambulant erbringen könnten. Der aktuelle gesetzliche Rahmen jedoch behindere diese Entwicklung. Dr. Ralf Lippert vom BNKD ergänzt, dass niedergelassene Kinderchirurginnen und -chirurgen bereits seit Jahren erfolgreich ambulant operieren. Ihre Kompetenzen würden nun durch die Reform eingeschränkt.

Die Verbände fordern eine zeitnahe gesetzgeberische Nachbesserung: Die Erstattung der tatsächlichen Sachkosten müsse sichergestellt, bürokratische Hürden abgebaut und der Ausschluss vulnerabler Patientengruppen aufgehoben werden. Ziel sei eine wirtschaftlich tragfähige, patientennahe Versorgung, bei der auch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte sektorengleich agieren können.

Internationale Vergleiche zeigen, dass es auch anders geht: Länder wie die Niederlande, Dänemark und Frankreich haben mit klaren Förderinstrumenten, digitalen Abrechnungssystemen und transparenten Vergütungsmodellen die Ambulantisierung deutlich stärker vorangetrieben als Deutschland.

Umso dringender, so die Fachverbände, sei jetzt ein politisches Umsteuern. Nur so könne das Ziel der Hybrid-DRG – eine gleichwertige, effektive und patientenorientierte Versorgung – noch erreicht werden.

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