Hybrid-DRG: BDC widerspricht AOK bei Vergütungsabsenkung

Chirurgenverband fordert statt niedrigerer Preise stärker differenzierte Pauschalen nach Eingriffsschwere, Ressourcenverbrauch und Sachkosten

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) lehnt die vom AOK-Bundesverband geforderte Absenkung der Hybrid-DRG-Vergütung im vertragsärztlichen Bereich ab. Aus steigenden Fallzahlen und Gesamtausgaben könne nicht unmittelbar auf zu hohe Preise geschlossen werden. Zunächst müsse untersucht werden, in welchem Umfang die Entwicklung auf die politisch gewollte Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich zurückzuführen ist.

Anlass ist eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Der BDC verweist auf methodische Einschränkungen der Auswertung. Unter anderem ließen sich frühere vertragsärztliche Ausgaben nicht vollständig rekonstruieren. Zudem könnten nach Einschätzung des Verbandes insbesondere Implantatkosten ambulanter Leistungserbringer durch den Rückgriff auf Krankenhausdaten nur eingeschränkt abgebildet werden.

BDC fordert stärkere Differenzierung der Hybrid-DRGs

Grundsätzlichen Reformbedarf sieht der Chirurgenverband dennoch. Einzelne Hybrid-DRGs fassten Eingriffe mit erheblich unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlichen Sachkosten in einer Pauschale zusammen. Der BDC fordert deshalb eine stärkere Differenzierung nach Eingriffsschwere und Ressourcenverbrauch sowie eine realistische Refinanzierung insbesondere von Implantatkosten.

Zudem verweist der Verband auf die gesetzlich vorgesehene Evaluation nach § 115f SGB V durch InBA und InEK. Der erste Bericht zu den Auswirkungen auf Versorgung, Vergütung und Krankenkassenausgaben ist zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dessen Ergebnisse sollten nach Auffassung des BDC abgewartet werden, bevor weitere Konsequenzen für die Vergütung gezogen werden.