Hybrid-DRG 2027: Vergütungsregeln bleiben unverändert

GKV-Spitzenverband, DKG und KBV schließen neue Vereinbarung – gegenüber 2026 gibt es nur redaktionelle und klarstellende Anpassungen

Die Vergütungsregelungen für Hybrid-DRG stehen für 2027 fest. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben eine neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung geschlossen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Darüber berichtet der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Für Krankenhäuser und Vertragsärzte ergeben sich aus der neuen Vergütungsvereinbarung nach Angaben des BVOU jedoch keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Abrechnungsregelungen. Die Vertragspartner haben im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen.