Huml kritisiert Strafzahlungen für Krankenhäuser bei gekürzten Rechnungen – Bayerns Gesundheitsministerin anlässlich der BKG-Mitgliederversammlung in München: Bund soll zur ursprünglich eingebrachten Regelung im MDK-Reformgesetz zurückkehren

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat Teile des jüngst vom Bundestag beschlossenen Reformgesetzes für den Medizinischen Dienst der (MDK) scharf kritisiert.

Huml betonte am Freitag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen (BKG) in München: „Durch das Gesetz sollten eigentlich Streitigkeiten zwischen Kassen und Krankenhäusern über die hochkomplexen Abrechnungen vermieden werden. Die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen zu Strafzahlungen für Krankenhäuser wird aber dazu führen, dass es künftig Auseinandersetzungen auch bei vergleichsweise geringen Rechnungskürzungen geben wird.“

Dem MDK-Reformgesetz zufolge müssten die Krankenhäuser künftig ab der ersten beanstandeten neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Rechnungsbetrag einen nach oben nicht gedeckelten „Aufschlag“ von zehn Prozent dieses Differenzbetrages an die Krankenkassen zahlen – mindestens jedoch 300 Euro pro Fall.

Die Ministerin unterstrich: „Diese im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommene Änderung geht einseitig zu Lasten der Krankenhäuser. Ich lehne die vom Bundestag in das MDK-Reformgesetz eingebrachte Verschärfung ab. Stattdessen sollte zu der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ursprünglich eingebrachten Regelung zurückgekehrt werden.“

Dieser Regelung zufolge hätten Krankenhäuser je nach Anteil der unbeanstandeten Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen neben der Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen „Aufschlag“ in Höhe von 25 50 Prozent zu zahlen, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Fall. Huml betonte: „Weil aktuelle Daten zur Ermittlung dieses Anteils fehlen und die Regelung deshalb für das Jahr 2020 nicht umsetzbar ist, muss für das Jahr 2020 eine Sonderregelung für den von den Krankenhäusern zu entrichtenden Aufschlag getroffen werden.“

Mit Blick auf eine mögliche Klagewelle wegen des MDK-Reformgesetzes, das nun ab dem 1. Januar 2020 bei Abrechnungsstreitigkeiten einen zwingenden Erörterungstermin vor Klageerhebung vorsieht, riet die Ministerin zur Gelassenheit. Huml fügte hinzu: „Ich teile die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums, dass diese Neuregelung nur zukünftige Fälle betrifft. Dennoch wäre eine dahingehende gesetzgeberische Klarstellung wünschenswert.“ […]

Pressemitteilung: Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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