Höhere Honorare für die Behandlung von Soldat*innen in Privatpraxen

Verhandlung mit dem Bundesverteidigungsministerium abgeschlossen

Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Soldat*innen eine höhere . Damit sind langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer () abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen. […]

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

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