Hochschulambulanz: Voraussetzungen und Vergütungspauschale
B 6 KA 9/21 R | Bundessozialgericht, Beschluss vom 18.11.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht
Das BSG befasste sich mit Beschluss vom 18.11.2022 (Az. B 6 KA 9/21 R) zu Fragen der Hochschulambulanz i.S.d. § 117 SGB V in einem besonderen Fall, da diese an einem plankrankenhaus angesiedelt ist. Der klagende Krankenhausträger betreibt seit 2006 auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Freistaat bayern und der Universität Regensburg eine orthopädische und rheumatologische ambulanz. Die mit den Kostenträgern auf der Grundlage von § 120 SGB V getroffene Vergütungsvereinbarung sah zuletzt für das Jahr 2017 für die ambulante Versorgung eine Fallpauschale von 84,50 EUR bei einer jährlichen Fallzahl von 15.500 Fällen vor. Nachdem die Vergütungsverhandlungen für die Jahre 2018 und 2019 scheiterten, beantragte die Klägerin bei der beklagten schiedsstelle eine deutliche Erhöhung der Pauschale. […]