Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2020

Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des -Systemzuschlags im Jahr verdeutlichen.Dabei wird unterschieden zwischen dem Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (Teil I) und dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (Teil II). Darüber hinaus erfolgen noch Hinweise zum Melde-und an die InEK GmbH(Teil III).

Download: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 225KB)

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