Hilfe für Kliniken durch COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz?

Das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz soll alle Unternehmen und Personen, die im tätig sind, bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen. Ziel ist es Einnahmeausfälle zu kompensieren, Bürokratie abzubauen und Sanktionen auszusetzten. Ob das COVID-19 Entlastungsgesetz dem gerecht wird, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Erste Zweifel werden laut.
Denn entgegen der Forderung der DKG wurden keine monatlichen Abschlagszahlungen gewährt, sondern folgende grundlegende Regelungen vorgenommen, die aber alle nicht unbedingt mit weniger Bürokratieaufwand verbunden sind:

  1. Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund Sonderbelastungen durch COVID-19
  2. Zusätzliche intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
  3. Pauschale Abgeltung Preis- und Mengensteigerungen von Schutzkleidung etc.
  4. Prüfquote und Strafzahlungen
  5. Verkürzte
  6. Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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