Hickhack bei der Umsatzsteuerpflicht für Privatkliniken

Leistungen von Krankenhäusern und Rehakliniken ohne Versorgungsauftrag sind nach aktuellem Gesetz umsatzsteuerpflichtig. Eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus dem Jahr 2014 hat dies aber aufgeweicht. Private Einrichtungen, welche im Vorjahr die folgenden Kriterien erfüllt haben, sind von der befreit:

  • die angebotenen Leistungen entsprechen denen von öffentlich-rechtlichen oder Plankrankenhäusern UND
  • bei mindestens 40 % der behandelten erfolgte die Kostenerstattung durch die Sozialkassen ODER die lag maximal in Höhe der gesetzlichen Pflegesätze.
  • Das Gesetzgeber plant ab 01.01.2020, die zur führenden Kriterien zur eigentlichen Gesetzesgrundlage zu machen […]

Quelle: Qualitätskliniken.de

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