Hessen: Meldeportal Ausgleichszahlung Krankenhäuser

Zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen an hessische und - und Rehabilitationseinrichtungen ist für den Zeitraum vom 16.03.2020 30.09.2020 die Meldung von täglichen durch die entsprechenden Einrichtungen notwendig. Die Meldung soll wöchentlich über dieses Portal erfolgen.

Quelle: Hessen-Agentur

Das könnte Dich auch interessieren …